
Wer und was ist versichert?
Versichert sind alle Insassen des im Versicherungsschein angegebenen Kfz, wenn sich ein Unfall ereignet, der im unmittelbaren Zusammenhang steht:
- mit dem Be- und Entladen
-
mit dem Lenken
-
mit dem Benutzen
- mit dem Abstellen des versicherten Kfz...
Die Insassenunfallversicherung leistet nur, wenn es nach dem Unfall
keinen Schuldigen gibt,
Fahrerflucht vorliegt oder
kein Versicherungsschutz des Schuldigen vorliegt. In allen anderen Fällen haftet die
Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Zu empfehlen ist diese Versicherung für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen, die sich und Ihre Mitfahrer gegen Unfallfolgen absichern wollen, besonders auch bei:
- Fahrgemeinschaften
- regelmäßige Beförderung von Geschäftspartnern
- häufigen Fahrten ins Ausland