
Problem Aufsichtspflicht
Kinder unter sieben Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich und dafür nicht haftbar zu machen.
Bei Verkehrsangelgenheiten haften Kinder sogar erst ab dem 10. Lebensjahr.
Der Geschädigte kann demnach seinen Schaden nicht geltend machen. Es sei denn, er kann den Nachweis erbringen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
In diesem Fall zahlt die Privathaftpflicht der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht den verursachten Schaden.
Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben. Ab dem 18. Lebensjahr sind sie für alle durch sie verursachten Schäden selbst verantwortlich.